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Vorgehen bei Schulunfällen

Bei Schulunfällen in Bayern ist es wichtig, schnell und korrekt zu handeln.


Hier sind die Schritte, die in einem solchen Fall zu befolgen sind:


1. Unfallmeldung:

Die Schulleitung ist verantwortlich, dass ein Schulunfall fristgerecht gemeldet wird. Dies gilt auch für Unfälle während Nachmittagsbetreuungen, wenn diese durch die Schule organisiert sind. In unserem Fall betrifft es also die OGTS.

2. Unfallanzeige:

Bei einem Unfall, der eine ärztliche Behandlung nach sich zieht, muss die Schule den Unfall unmittelbar der Unfallkasse melden. Bitte teilen Sie uns daher schnellstmöglich mit, wenn Sie mit Ihrem Kind einen Arzt aufgesucht haben. Wir leiten dann alle weiteren Schritte ein.

3. Durchgangsarzt:

Bei ärztlicher Behandlung ist ein Durchgangsarzt in der Regel die richtige Adresse. Durchgangsärzte werden von der gesetzlichen Unfallversicherung bestellt und sind Fachärzte für Chirurgie und Orthopädie.

4. Kostenübernahme:

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen sowie für Heilmittel und Therapien. Bspw. werden auch Brillenschäden übernommen, sofern diese gemeldet und dokumentiert werden.



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